Beschwerdemanagement - Alpha Ordinatum GmbH
Alpha Ordinatum, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Alternative Investmentfonds, Publikums AIF
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In unserer Tätigkeit tragen wir dafür Sorge, dass die Produktregeln des KAGB im Sinne der Anleger über die gesamte Laufzeit des jeweiligen Investmentvermögens eingehalten werden. Aus diesem Grund ist es für uns besonders wichtig, dass die Anleger mit unserer Arbeit zufrieden sind. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, bitten wir Sie, Ihr Anliegen uns in Form einer Beschwerde mitzuteilen. Bitte reichen Sie Ihre Beschwerde in schriftlicher Form direkt über das Kontaktformular oder auf dem Postweg ein. Unser Beschwerdemanagement sorgt für eine zügige Bearbeitung Ihrer Kritik.
Sie werden dann in angemessener Frist über den Eingang Ihrer Beschwerde und das weitere Verfahren zum Umgang mit dieser informiert. Das Einlegen von Beschwerden ist kostenfrei.
In der Regel werden Sie zu Ihrem Anliegen innerhalb von zehn Werktagen eine Nachricht erhalten.
Für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde bitten wir neben Angabe Ihrer Kontaktdaten um den Grund der Beschwerde und den betroffenen AIF.

    Ich stimme den Datenverarbeitungsbedingungen gemäß DSGVO zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Postanschrift:
    Alpha Ordinatum GmbH
    Abt. Beschwerdemanagement
    Harrlachweg 1
    68163 Mannheim

     

    beschwerde@alpha-ordinatum.de

    Interessenkonflikte
    Der gesetzlich und aufsichtsrechtlich vorgeschriebene sowie nach unserem Verständnis auch ethisch bedingte Umgang mit dem Themenbereich Interessenkonflikte hat für uns als Manager alternativer Investmentfonds (KVG) einen sehr hohen Stellenwert. Entsprechend unseren obersten Verhaltensregeln führen wir unsere Tätigkeit im Interesse unserer Anleger ehrlich, sorgfältig, gewissenhaft, redlich und mit der gebotenen Sachkenntnis aus. Interessenkonflikte sind dabei soweit wie möglich zu vermeiden. Potenzielle Interessenkonflikte werden möglichst im Vorfeld definiert sowie Maßnahmen zu ihrer Vorbeugung vorgenommen. Sollte dennoch ein Interessenkonflikt evident werden, wird dieser gewissenhaft beobachtet und schnellstmöglich beigelegt. Lässt sich ein Interessenkonflikt nicht vermeiden/beseitigen, wird dieser gegenüber den betroffenen Anlegern und der Verwahrstelle offen gelegt.

     

    Vergütungspolitik
    Als Kapitalverwaltungsgesellschaft sind wir nach § 37 Abs. 1 KAGB verpflichtet, ein Vergütungssystem festzulegen, das mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich ist und keine Anreize zur Eingehung von Risiken setzt, die nicht mit dem Risikoprofil, den Anlagebedingungen, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag der von der KVG verwalteten AIF vereinbar sind. Das Vergütungssystem stimmt zudem mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und den Interessen der KVG überein und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.